Über Erasmus+

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Über Erasmus+

Erasmus+ ist das größte Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das Lernmöglichkeiten für Einzelpersonen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie NRO und die Unterstützung von politischen Reformen in Europa fördert Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern.

Die Europäische Kommission vergab am 1. Dezember 2014 die Erasmus-Hochschulcharta  2014–2020 an das Zagreb Business Polytechnic.

Das Programm Erasmus+ deckt alle europäischen und internationalen Programme und Initiativen der Europäischen Union in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport ab. Das Programm fördert die grenzüberschreitende Mobilität von Studenten, Lehrkräften und Verwaltungspersonal in Europa.

Teilnehmerländer: alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei.

Die Mobilität im Rahmen des Erasmus+ Programms wird ausschließlich auf der Grundlage interinstitutioneller Vereinbarungen zwischen Hochschuleinrichtungen verwirklicht, die Inhaber der Erasmus-Universitätscharta sein müssen. Die Mobilität kann einen Studienaufenthalt oder eine Berufspraxis umfassen.

Siehe die Erasmus-Charta HIER

Empfehlungen zur Einbeziehung von Studierenden und Bediensteten mit besonderen Bedürfnissen in das Erasmus Programm im Hochschulbereich finden Sie HIER

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LERNVEREINBARUNG (LEARNING AGREEMENT - LA)

Vor dem Besuch bei einer ausländischen Einrichtung müssen die Studierenden ihr Studienprogramm an ihren einheimischen und ausländischen Einrichtungen mit ihrem Erasmus-Koordinator vergleichen und geeignete Kurse für den Besuch / die Teilnahme auswählen. Ausgewählte Lehrveranstaltungen / Titel der Abschlussarbeit werden mit der entsprechenden Anzahl an ECTS-Credits in LA eingeschrieben. Die Heimatinstitution garantiert durch ihre Unterschrift die Anerkennung von ECTS-Anrechnungspunkten / -Ergebnissen im Bereich Mobilität.

Die Studierenden und ihr Koordinator vereinbaren auch, welche Lehrveranstaltungen / Module sie nach erfolgreichem Abschluss ihres Auslandsstudiums nicht noch an der Heimatsinstitution belegen müssen. Die Bildungserfahrung im Ausland muss nicht unbedingt mit der im Inland übereinstimmen.

Die Studenten senden einen unterschriebenen und abgestempelten LA-Vorschlag zur Unterschrift an die ausländische Institution, die ihn dann an den Studenten zurücksendet. Die Unterschrift der befugten Person der Institution, die die Studierenden aufnehmen möchte, ist eine Garantie dafür, dass die Studierenden zur Teilnahme an den geplanten Fächereinheiten / Modulen berechtigt sind.

Eine Änderung der unterzeichneten Lernvereinbarung ist nur dann möglich, wenn objektive Gründe vorliegen, und zwar einen Monat nach der Ankunft des Studenten an der ausländischen Hochschule. Alle Änderungen werden zwischen allen drei Parteien vereinbart und in die Lernvereinbarung notiert.

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG (TRAINING AGREEMENT –TA)

Jeder Student bzw. jede Studentin sollte vor dem Erasmus-Praktikum die Ausbildungsvereinbarung unterschreiben, die einen Aktivitätsplan, Lernergebnisse in Bezug auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen des Studenten, Mentoring, Verknüpfung der Berufspraxis mit dem Studium und die Ergebnisse, die nach Abschluss des Berufspraktikums anerkannt werden, umfasst.

Ein wesentlicher Bestandteil davon ist das sogenannte Qualitätsverpflichtung, ein Dokument, das die Rollen und Verantwortlichkeiten aller an der Organisation und Durchführung der beruflichen Praxis beteiligten Parteien beschreibt.

Der TA wird von einem Studenten, einer ausländischen Firma / Institution / Organisation und  Zagreb School of Business unterzeichnet. Eine nachträgliche Änderung ist möglich, wenn objektive Gründe vorliegen, und zwar einen Monat, nachdem der Studierende zu einer ausländischen Firma / Institution / Organisation gekommen ist, in der er / sie eine berufliche Tätigkeit ausübt. Jede Änderung sollte zwischen allen drei Parteien vereinbart und so bald wie möglich in die Ausbildungsvereinbarung notiert werden.

Der Student kann die Einrichtung für das Erasmus-Praktikum alleine oder mit Hilfe eines Mentors / Erasmus-Koordinators finden. Die Agentur für Mobilität und EU-Programme veröffentlicht auf ihrer Website (http://www.mobilnost.hr/index.php?id=3066) auch Angebote für Berufspraktika.

Zusammenstellung einer Krankenversicherung

Der Studierende ist verpflichtet, während seines Auslandsaufenthaltes eine gültige Krankenversicherung abzuschließen.

Online-Sprachunterstützung

Der Online Linguistic Support (OLS) unterstützt das Erlernen von Sprachen für Erasmus+ Mobilitätsteilnehmer. Die Beurteilung der OLS-Sprachkenntnisse ist eine Verpflichtung aller Mobilitätsteilnehmer. Darüber hinaus können ausgewählte Teilnehmer an einem Online-Sprachkurs teilnehmen, um ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen.

Erasmus+ ist ein Teilstipendium

Das Erasmus+ Stipendium deckt nicht alle Kosten des Auslandsaufenthaltes ab. Die Studierenden müssen sicherstellen, dass sie ihre Mobilitätskosten abdecken können.

Erasmus+ in jeder Phase des Studiums

Mit Erasmus+ können Studierende Auslandsaufenthalte in einem der europäischen Programmländer absolvieren. Die Mobilitätsdauer kann für Studenten und Doktoranden bis zu 12 Monate betragen. Unterstützung ist für Auslandsstudien und -praktika verfügbar.

Die Vorteile der Erasmus+ Mobilität

Studierende, die für die Mobilität ausgewählt wurden, werden von ihrer Einrichtung unterstützt und von den Studiengebühren an der Gasteinrichtung befreit. Die belegten Kurse werden durch die Lernvereinbarung anerkannt.

Erasmus+ Stipendium

Darüber hinaus bietet Erasmus+ Mobilitätshilfen an, mit denen Studierende die Kosten für einen Auslandsaufenthalt tragen können. Die Beträge für Erasmus-Mobilitätshilfen basieren sich auf unterschiedlichen Aufenthaltskosten in den Aufnahmeländern.

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